Dieser Eintrag ist sozusagen ein Nachtrag zur Thematik des Plagiats und des Schweizer Rechts.
Normalerweise wird im Zusammenhang mit Plagiaten nur ans Privatrecht gedacht, zum Beispiel ans Urheberrecht. Unter gewissen Umständen kann ein Plagiat aber auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Über dieses Thema wurde eine Dissertation unter dem Titel Wissenschaftsbetrug geschrieben, hier wird aber nur kurz auf die einzelnen möglichen Straftaten eingegangen, hauptsächlich um den Leser auch für strafrechtliche Aspekte zu sensibilisieren.
Ein Delikt, das durch das Erstellen von Plagiaten begangen werden kann, ist die Urkundenfälschung gemäss Art. 251ff. Strafgesetzbuch. Dieses Delikt scheint ziemlich naheliegend, da ein Plagiat eigentlich immer ein gefälschtes Dokument ist. Der Unterschied zwischen einem Dokument und einer Urkunde besteht darin, dass eine Urkunde bestimmt und geeignet ist, Tatsachen von rechtlicher Bedeutung zu beweisen. Da die Gerichte diese Umschreibung weit auslegen, kann ein Dokument schnell eine Urkunde sein. Deshalb kann jemandem, der ein Plagiat verfasst hat, leicht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren drohen, wie es in StGB 251 Abs. 1 festgehalten ist.
Erstellt jemand ein Plagiat in der Absicht, sich oder einen anderen unrechtmässig zu bereichern, ist es möglich, dass er dadurch den Tatbestand des Betrugs gemäss StGB 146 erfüllt.
Natürlich müssen im Strafrecht immer viele Voraussetzungen geprüft werden, die gemäss den Juristen in einen objektiven und einen subjektiven Teil oder Strafbestand unterteilt werden können. So muss zum Beispiel geprüft werden, ob der Täter den Tatbestand absichtlich, also mit sogenanntem Vorsatz beging, oder ob er sich nur ungeschickt verhielt, was dann fahrlässig genannt wird.
Trotz all dieser Prüfungen wird gemäss Lehrmeinung und Gerichtspraxis der Strafbestand des Betrugs von jemandem, der ein Plagiat erstellt um sich zu bereichern, relativ einfach erfüllt. Wiederholt diese Person ihre Handlungen öfters, kann dies sogar als gewerbsmässigen Betrug qualifiziert werden, was gemäss Art. 146 Abs. 2 StGB mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann.
Betrachtet man also das Verfassen von Plagiaten einmal aus einer strafrechtlichen Sicht, sieht man, wie gravierend die die Auswirkungen von einem Plagiat sein können. Natürlich braucht es dazu mehr, als nur eine Zitatsangabe zu vergessen, aber es lohnt sich, seine Quellen bewusst zu benutzen.
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Mittwoch, 4. März 2009
Mittwoch, 25. Februar 2009
Ziel und Inhalte dieses Blogs
Dieser Blog wird sich in den nächsten zehn Wochen mit Themen im Umfeld des Schutzes von geistigem Eigentum, Plagiat und Urheberrecht befassen.
Da dieses Themenfeld jedoch zu gross und komplex ist, um in einem Blog umfassend betrachtet zu werden, werden in diesem Blog Schwerpunkte gesetzt und nur bestimmte Aspekte des Themengebiets beleuchtet.
Dieser Blog soll nicht als Konkurrenz zu etablierten Blogs über Plagiarismus und Urheberrecht, welche zum Beispiel hier aufgelistet sind, sein, sondern wenige Einzelthemen etwas tiefgreifender behandeln. Das Ziel des Blog ist die Leser auf Themen des Urheberrechts aufmerksam zu machen und dafür zu sensibilisieren.
Ein Schwerpunkt, der gleich am Anfang behandelt wird, ist das Urheberrecht oder das Recht am geistigen Eigentum nach Schweizer Recht. Dies ist sinnvoll, da Einwohner der Schweiz dem Schweizer Recht unterworfen sind. Dies gilt auch für Handlungen, die sie im Internet tätigen, obwohl das Internet ja ein länderübergreifendes, internationales Gebilde ist.
Ein weiteres Thema werden die Akteure des intellektuellen Diebstahls sein. Es stellt sich dabei die Frage, ob die Verletzung von Urheberrechten nur durch eine bestimmte Personengruppe oder durch verschiedenste Personen begangen wird. Dabei werden auch die Gründe oder Rechtfertigungen zur Sprache kommen, die jeweils angeführt werden, um die Verletzung des geistigen Eigentums zu erklären.
Ein anderer Aspekt, der behandelt werden wird, ist die Frage, wie sich das Internet auf das Urheberrecht und auf die Anzahl Plagiate auswirkt. Verleitet googlen dazu, eher die Leistungen anderer für sich zu beanspruchen, oder verhindern neuste Programme zur Erkennung von Plagiaten den Diebstahl von geistigem Eigentum?
Die genannten Themen werden hier auf jeden Fall behandelt werden und wenn noch Zeit und Musse bleiben, werden weitere Themen dazukommen, wie zum Beispiel ein historischer Streifzug durch die Plagiatslandschaft oder eine Diskussion über die Aktualität des Urheberrechts im Zeitalter des Internets.

Dieser Werk oder Inhalt ist unter einer Creative Commons-Lizenz lizenziert.
Da dieses Themenfeld jedoch zu gross und komplex ist, um in einem Blog umfassend betrachtet zu werden, werden in diesem Blog Schwerpunkte gesetzt und nur bestimmte Aspekte des Themengebiets beleuchtet.
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Ein Schwerpunkt, der gleich am Anfang behandelt wird, ist das Urheberrecht oder das Recht am geistigen Eigentum nach Schweizer Recht. Dies ist sinnvoll, da Einwohner der Schweiz dem Schweizer Recht unterworfen sind. Dies gilt auch für Handlungen, die sie im Internet tätigen, obwohl das Internet ja ein länderübergreifendes, internationales Gebilde ist.
Ein weiteres Thema werden die Akteure des intellektuellen Diebstahls sein. Es stellt sich dabei die Frage, ob die Verletzung von Urheberrechten nur durch eine bestimmte Personengruppe oder durch verschiedenste Personen begangen wird. Dabei werden auch die Gründe oder Rechtfertigungen zur Sprache kommen, die jeweils angeführt werden, um die Verletzung des geistigen Eigentums zu erklären.
Ein anderer Aspekt, der behandelt werden wird, ist die Frage, wie sich das Internet auf das Urheberrecht und auf die Anzahl Plagiate auswirkt. Verleitet googlen dazu, eher die Leistungen anderer für sich zu beanspruchen, oder verhindern neuste Programme zur Erkennung von Plagiaten den Diebstahl von geistigem Eigentum?
Die genannten Themen werden hier auf jeden Fall behandelt werden und wenn noch Zeit und Musse bleiben, werden weitere Themen dazukommen, wie zum Beispiel ein historischer Streifzug durch die Plagiatslandschaft oder eine Diskussion über die Aktualität des Urheberrechts im Zeitalter des Internets.
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