Donnerstag, 9. April 2009

Erkenntnisse aus dem Blog

Durch die längere Beschäftigung mit dem Thema Plagiat und dem Schreiben des Blogs hat sich ein Eindruck bestätigt, der schon zu Beginn da war: Das Thema ist sehr gross und vielfältig.
Trotzdem konnten viele Erkenntnisse gewonnen werden, die auch im Blog festgehalten sind. Dadurch entstanden eine gewisse Übersicht und eine rudimentäre Ordnung. Aber das Thema als Ganzes wurde erst angekratzt. Aber die Themenaspekte, die im ersten Blog erwähnt wurden, konnten alle besprochen werden, was zeigt, dass die dortige Einschätzung des Aufwands realistisch war.

Eine inhaltliche Zusammenfassung der Themenaspekte, die im Blog angesprochen wurden, wird hier nicht versucht, da es schade wäre, die Inhalte dafür auf wenige Sätze zu reduzieren, insbesondere deshalb, weil sie schon im Blog in sehr kurzer Form niedergeschrieben sind. Tatsächlich gäbe es zu jedem Eintrag noch viel mehr zu schreiben.

Der Zeitaufwand, den das Recherchieren des Themas und das anschliessende Verfassen des Blogs kosteten, war gross. Dies fällt besonders im Vergleich zu den geschriebenen Texten auf, da es scheint, dass für die aufgewendete Zeit mehr Text hätte resultieren können.

Insgesamt hat sich das Niederschreiben gelohnt, da dadurch die gelesenen, gehörten oder gesehenen Informationen noch einmal reflektiert werden mussten, um sie kurz und hoffentlich prägnant aufzuschreiben.
Ein Wermutstropfen des strukturierten Blogschreibens ist die Tatsache, dass gewisse interessante Fakten, Beispiele und Anekdoten weggelassen werden mussten, da sie keinen direkten Zusammenhang zu den einzelnen Inhalten hatten, aber für den Leser trotzdem interessant gewesen wären. Aber ein Teil des Schreibens ist ja auch die Kunst des Weglassens.

Montag, 6. April 2009

Probleme der Plagiatsentdeckung durch Software


Die Erkennungsrate bei Software zur Plagiatsentdeckung liegt gemäss Weber-Wulff oft nur bei etwa 50 Prozent. Dafür gibt es verschiedene Gründe, die hier kurz angesprochen werden sollen.

Ein zentrales Problem besteht darin, dass ein Programm nur Plagiate entdecken kann, wenn es Zugriff auf den Originaltext hat. Offline-Programme, die mit einer Datenbank arbeiten, welche nicht mit dem Internet verbunden ist, haben eine sehr beschränkte Auswahl an Originaltexten und entdecken deshalb viele Plagiate nicht. Online-Programme sind in dieser Hinsicht natürlich viel besser. Trotzdem sind die Möglichkeiten von solchen Programmen beschränkt, da sie keinen Zugriff auf Quellen wie Bücher oder Zeitschriften haben, solange diese nicht digitalisiert und zugänglich sind. Gerade Bücher sind aber immer noch beliebte Quellen für Plagiatoren. Jedes Programm ist also nur so gut wie seine Zugriffsmöglickeiten auf Quellen.

Ein anderes Problem der Plagiatsentdeckungsprogramme sind Übersetzungen. Wird ein fremdsprachiger Text übersetzt und plagiiert, kann dies kein Programm entdecken, da eine Übersetzung ein zu komplexer Vorgang für ein solches Programm ist.

Eine weitere Schwierigkeit für Nutzer von Plagiatsentdeckungssoftware sind sogenannte False Positives. Das sind Stellen, die vom Programm als Plagiat bezeichnet werden, tatsächlich aber Eigenleistungen des Autoren sind. Deshalb müssen Angaben von Plagiatsprogrammen immer überprüft werden, bevor der mögliche Plagiator damit konfrontiert wird, da sonst sehr peinliche Szenen entstehen können.

Ein weiterer Punkt, der bei der Verwendung von Plagiatsentdeckungsprogrammen beachtet werden muss, ist das Vertrauen. Wenn zum Beispiel eine Schule alle Arbeiten ihrer Schüler durch eine Software auf Plagiate überprüfen lässt, zeigt diese Handlung eigentlich, dass die Schule ihren Schülern grundsätzlich misstraut. Ob eine solche implizite Aussage gut für das Schulklima ist, muss der Leser selbst entscheiden.

Programme zur Entdeckung von Plagiaten haben im Allgemeinen noch einen grossen Verbesserungsbedarf und vielleicht auch negative soziale Implikationen, trotzdem werden sie stark nachgefragt. Dies zeigt, dass trotz allen Problemen ein Bedarf besteht. Ob dieser Bedarf durch die Möglichkeiten des Internet oder durch veränderten Umgang mit Medien und Inhalten hervorgerufen wurde, kann dieser Blog nicht beantworten.

Software zur Plagiaterkennung


Nachdem sich der letzte Blog mit den negativen Auswirkungen des Internets auf Plagiate und potentielle Plagiatoren beschäftigt hat, wird sich dieser Blog mit neuen Programmen zur Plagiatserkennung befassen, die hauptsächlich wegen dem Internet entstanden sind.

Eine der einfachsten und trotzdem effizientesten Methoden ein Plagiat zu entdecken ist Google. In die Suchmaschine wird eine besondere Wörterkombination, ein Satz oder ein Textabschnitt aus einer zu untersuchenden Arbeit eingegeben, der unüblich oder sonstwie besonders ist. Dies genügt meist, um die Vorlage für ein Plagiat zu entdecken und ist kostenlos. Diese einfache Methode wird auch von Experten propagiert.

Es gibt neben Google auch verschiedene kostenlose Internetdienste, die sich auf die Plagiatserkennung spezialisiert haben. Es gibt zum Beispiel Copyscape oder PlagiarismDetect, zwei Gratisprogramme um nach Plagiaten zu suchen. Die kostenlosen Programme wurden meist von interessierten Privaten programmiert und dann für andere Nutzer freigegeben. Trotzdem sind sie nicht unbedingt schlechter als Programme, für deren Nutzung man zahlen muss.

Als Beispiele für kommerzielle Programme sind Docoloc oder Turnitin zu nennen. Diese Programme werden häufig von Institutionen wie Schulen oder Universitäten genutzt. Sie sind oft sehr einfach zu bedienen, damit auch technisch wenig versierte Benutzer damit zurechtkommen. Die Qualität ihrer Ergebnisse ist ähnlich wie jene der kostenlosen Programme.

Leider ist die Qualität der Ergebnisse im Allgemeinen ein Problem der Plagiatsentdeckungsprogramme. Gemäss Weber-Wulff finden diese Programme in den meisten Fällen nur gerade die Hälfte der plagiierten Stellen in einer Arbeit. Die Gründe für diese schlechte Entdeckungsrate werden im nächsten Blog besprochen.

Auswirkungen des Internets auf Plagiate


Über die Gründe, die Plagiatoren zu ihrem Tun verführt, wurde in den letzten Blogs geschrieben. Nun soll gezeigt werden, wie Schreibende dank Google und anderen Suchmaschinen in wenigen Sekunden Material im Umfang von Tausenden von Seiten zu jedem beliebigen Thema finden können. Diese Tatsache verführt einige Personen dazu, statt selbst eine Arbeit zu schreiben, ein Plagiat im Patchworkverfahren zu verfassen. Die Qualität des Materials variiert natürlich stark, trotzdem hat man schnell genügend, Unterlagen, um einen Vortrag oder sogar eine schriftliche Arbeit zu verfassen.

Auf solche Weise zu arbeiten wurde durch die zahlreichen im Internet vorhandenen Quellen stark vereinfacht. Wo früher mühsam Bibliothekskataloge nach geeigneten Büchern durchforstet werden mussten, auf anderweitig ausgeliehene Bücher gewartet oder verzichtet werden musste und zu übernehmende Texte abgetippt werden mussten, genügen heute wenige Mausklicks und schon hat man ein Plagiat erstellt.

Auch Wikipedia verführt viele Nutzer, die dortigen Informationen gleich unbearbeitet zu übernehmen, da Informationen zu jedem Thema verfügbar und verständlich aufbereitet sind.

Des weiteren können über das Internet Datenbanken wie zum Beispiel Hausaufgabe.de oder e-Hausaufgaben.de erreicht werden, die für plagiierende Schüler und Studenten eine Goldgrube sind, da dort Arbeiten, Referate und Vorträge zu jedem Thema in fast jeder Schwierigkeitsstufe erhältlich sind. Dadurch verführen solche Datenbanken die Nutzer richtiggehend zu plagiieren.

Das Internet macht potentiellen Plagiatoren das Leben einfacher, da so viele Möglichkeiten bestehen, einfach kopierbares Material zu finden. Aber durch das Internet sind auch neue Möglichkeiten zur Plagiatserkennung aufgekommen, die im nächsten Blog besprochen werden.

Gründe zum Plagiieren?

Gründe um Plagiate zu verfassen, gibt es je nach Ansprechsperson keine oder gleich mehrere. Die Argumente der Personen, die glauben, dass Plagiate nie erlaubt seien, sind bekannt. Viel interessanter sind die Rechtfertigungen und Ausreden derer, die Plagiate verfassen. Damit wird sich dieser Eintrag befassen, nachdem im letzten Blog schon eine der häufigsten Rechtfertigungsgründe genannt wurde, der Zitierfehler.

Häufig behaupten ertappte Plagiatoren, dass ja jedermann plagiiere. Dies ist natürlich eine Ausrede und keine Rechtfertigung, trotzdem ist ein Körnchen Wahrheit in der Aussage. Je nach Erhebung haben zwanzig bis vierzig Prozent aller Schüler und Studenten schon plagiiert. Dies sind zwar längst nicht alle, aber doch ein grosser Prozentsatz, so dass die Aussage, dass alle plagiieren, zwar nicht bestätigt wird, aber etwas verständlicher wirkt.

Neben den Schülern gibt es noch weitere Gruppen, die ebenfalls Plagiate schreiben, teilweise in erheblichem Umfang.
Die Tatsache, dass zwar nicht alle, aber doch ein nicht zu unterschätzender Teil der schreibenden Personen plagiiert, kann der folgende Rechtfertigungsgrund vielleicht erklären.

Viele Personen sehen Plagiate nicht als Problem oder Unrecht, da ihnen ein Unrechtsbewusstsein in diese Richtung fehlt. Dies kommt zumindest zum Teil davon, dass im Internet Filme, Musik und Texte oft kostenlos genutzt werden können, und dass diese Inhalte oft weiterverarbeitet werden. Dadurch fehlt der Respekt vor der geistigen Leistung anderer und auch der Respekt vor geistigem Eigentum. So sind Plagiate oft eine Folge dieses sorglosen Umgangs mit Inhalten. Diese Tatsache dient oft als Rechtfertigungsgrund von Plagiatoren, die entdeckt wurden.

Eine Aussage, die von Verfassern von Plagiaten ebenfalls häufig gemacht wird, ist, dass der Zeit- und Erfolgsdruck, der heutzutage herrscht, sie dazu gertieben habe, Werke von anderen zu kopieren.
Dadurch stellt sich die Frage, ob der Druck auf die einzelne Person heutzutage tatsächlich grösser ist, als er vor zwanzig Jahren war. Leider kann diese Frage hier nicht beantwortet werden, aber der Autor ist skeptisch, da schon Schriftsteller im alten Rom ähnliche Klagen niederschrieben.
Tatsache ist, dass auch grosser Druck auf eine Person keine Rechtfertigung für das Verfassen von Plagiaten ist.

Ein weiterer Grund für Plagiate ist gemäss gewissen Personen, die Tatsache, dass alle Ideen schon einmal da waren und schon einmal bedacht wurden, sodass sowieso alle Gedanken und Texte nur Plagiate sind. Deshalb ist Zitieren überflüssig. Diese fast schon philosophische Argumentation ist aber ebenfalls mehr billige Ausrede statt Rechtfertigung.

Freitag, 3. April 2009

Zitierfehler

Nachdem im letzten Blog die verschiedenen Plagiatorengruppen angeschaut wurden, wird hier jener Grund besprochen, den ertappte Palgiatoren am meisten als Rechtfertigung für ihr Plagiat angeben: den Zitierfehler.

Die einzige Methode um fremde Texte in einem eigenen Text zu nutzen ist das Zitat, da der eigene Text sonst ein Plagiat ist. Zitieren scheint uns selbstverständlich, aber der Zitierfehler wird trotzdem sehr oft genannt, wenn es darum geht ein Plagiat zu rechtfertigen.

Häufig wird argumentiert, dass der Plagiator nur falsch zitiert habe oder das Zitat vergessen habe. Dass ein Zitat vergessen wurde oder bei der Formatierung des Textes gelöscht wurde, sind ziemlich offensichtliche Ausreden. Aber die Aussage, dass jemand die Zitierregeln falsch angewendet habe, muss genauer betrachtet werden.

Auf den ersten Blick scheint zitieren einfach und leicht verständlich zu sein. Wenn jemand einen Teil eines Textes wörtlich übernimmt, so muss er Anführungszeichen setzen und die Quelle angeben. Schwieriger wird es aber beim Paraphrasieren. Dort muss ebenfalls die Quelle angegeben werden, aber wenn in einem Absatz ein anderer Autor mehrmals durch Paraphrase zitiert wird, muss dann die Quelle mehrmals angegeben werden oder genügt es, den anderen Autoren am Ende des Absatzes zu nennen? Wie und wann ist eine Arbeit zu zitieren, aus welcher nur verschiedene Ideen übernommen wurden, ohne dass konkrete Inhalte übernommen wurden?

Die Zitierregeln sind nicht ganz so einfach, wie man manchmal denkt und werden in der Schule erst relativ spät gelernt. Deshalb fällt es Schülern und später Studenten nicht leicht, plötzlich zu zitieren, nachdem sie dies jahrelang nicht mussten.
Es lohnt sich für eine Schule oder eine Universität, klare Zitierregeln an all ihre Mitglieder abzugeben, damit niemand behaupten kann, er habe die Regeln nicht gekannt oder sie seien ihm nicht verständlich gewesen. Dadurch kann wenigstens ein Teil der Zitierfehler vermieden werden, sodass andere Gründe für Plagiate in den Vordergrund rücken. Diese Gründe werden im nächsten Blog besprochen.

Montag, 16. März 2009

Plagiatoren


Nach den letzten Einträgen, die über Gesetze, welche im Zusammenhang mit Plagiaten relevant sein können, verfasst wurden, wird sich dieser Eintrag mit den Akteuren des intellektuellen Diebstahls, den Plagiatoren, befassen.
Natürlich könnte auch eine breitere Perspektive eingenommen werden, um alle Urheberrechtsverletzer zu betrachten, aber das würde hier zu weit führen, da vermutlich fast jeder, der sich im Internet bewegt, einmal gegen das Urheberrecht verstossen hat.

Unter Plagiatoren werden hier Personen verstanden, die fremde geistige Leistungen übernommen haben, ohne diese entsprechend zu kennzeichnen.

Die Personengruppe, die im Zusammenhang mit Plagiaten am meisten genannt wird, sind sicher die Schüler und Studenten. Stefan Weber behauptet in seinem Buch über das Google-Copy-Paste-Syndrom, dass möglicherweise ein Drittel aller Studenten Plagiate verfasst und eingereicht hat. Die Zahl scheint je nach Definition von Plagiat realistisch bis zu hoch. Realistisch dann, wenn bereits ein einziges nicht korrektes Zitat eine Arbeit zum Plagiat macht, hoch, falls die Schranke erst bei mehreren unzitierten Stellen gesetzt wird.
Tatsache ist, dass vor allem bei jüngeren Schülern ein Unrechtsbewusstsein bei Verletzung des Urheberrechts fehlt. Deshalb wird die Wikipedia oft 1:1 verwendet, um eine Arbeit über ein bestimmtes Thema zu verfassen, ohne dass sie als Quelle genannt wird.

Aber auch Universitätsstudenten nehmen es oft nicht genau mit den Zitierregeln, obwohl ihnen diese bekannt sind. Eine Ausrede, die oft gehört wird, ist, dass dies ja jeder tue. Solange das Einreichen von Plagiaten keine einschneidenden Konsequenzen hat und die Dozenten Arbeiten nicht systematisch auf Plagiate prüfen, ist verständlich, dass Studenten sich wenig um Zitiervorschriften kümmern. Es wurde an verschiedenen Schulen gezeigt, dass nur schon der angedrohte Einsatz von Softwares zur Plagiatsprüfung die Zahl der Plagiate massiv sinken lässt und Studenten durchaus in der Lage sind, korrekt zu zitieren ( siehe hier).

Eine weitere Gruppe, bei welcher immer wieder Plagiatsfälle auftauchen, sind Forscher, Dozenten und wissenschaftliche Mitarbeiter von Hochschulen. Gerade diese Leute haben eine Vorbildsfunktion und beeinflussen eine grosse Anzahl von Studenten. Es ist deshalb unverständlich, weshalb Personen, die ja in einem wissenschaftlichen Umfeld arbeiten wollen, die Regeln des wissenschaftlichen Arbeitens nicht einhalten. Der oft angeführte steigende Publikationsdruck, unter welchem diese Personen stehen, ist kein Argument dafür, sich die geistige Leistung von anderen anzueignen, noch dafür, seine eigenen Leistungen mehrmals oder häppchenweise zu publizieren.

Auch Journalisten und Schriftsteller sind nicht davor gefeit, Sätze oder ganze Textpassagen von Dritten zu übernehmen, ohne dass sie diese korrekt kennzeichnen, wie zum Beispiel hier nachzulesen ist.

Es lässt sich ziemlich sicher sagen, dass jeder, der schreibend tätig ist, in Versuchung kommen kann, Ideen von anderen zu übernehmen, dass dies sogar oft unumgänglich ist. Es ist aber zu hoffen, dass die grosse Mehrheit auch bereit ist, zuzugeben, welche Ideen sie übernommen hat und diese entsprechend kennzeichnet.

Mittwoch, 4. März 2009

Strafrechtliche Vergehen durch Plagiate

Dieser Eintrag ist sozusagen ein Nachtrag zur Thematik des Plagiats und des Schweizer Rechts.

Normalerweise wird im Zusammenhang mit Plagiaten nur ans Privatrecht gedacht, zum Beispiel ans Urheberrecht. Unter gewissen Umständen kann ein Plagiat aber auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Über dieses Thema wurde eine Dissertation unter dem Titel Wissenschaftsbetrug geschrieben, hier wird aber nur kurz auf die einzelnen möglichen Straftaten eingegangen, hauptsächlich um den Leser auch für strafrechtliche Aspekte zu sensibilisieren.

Ein Delikt, das durch das Erstellen von Plagiaten begangen werden kann, ist die Urkundenfälschung gemäss Art. 251ff. Strafgesetzbuch. Dieses Delikt scheint ziemlich naheliegend, da ein Plagiat eigentlich immer ein gefälschtes Dokument ist. Der Unterschied zwischen einem Dokument und einer Urkunde besteht darin, dass eine Urkunde bestimmt und geeignet ist, Tatsachen von rechtlicher Bedeutung zu beweisen. Da die Gerichte diese Umschreibung weit auslegen, kann ein Dokument schnell eine Urkunde sein. Deshalb kann jemandem, der ein Plagiat verfasst hat, leicht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren drohen, wie es in StGB 251 Abs. 1 festgehalten ist.

Erstellt jemand ein Plagiat in der Absicht, sich oder einen anderen unrechtmässig zu bereichern, ist es möglich, dass er dadurch den Tatbestand des Betrugs gemäss StGB 146 erfüllt.
Natürlich müssen im Strafrecht immer viele Voraussetzungen geprüft werden, die gemäss den Juristen in einen objektiven und einen subjektiven Teil oder Strafbestand unterteilt werden können. So muss zum Beispiel geprüft werden, ob der Täter den Tatbestand absichtlich, also mit sogenanntem Vorsatz beging, oder ob er sich nur ungeschickt verhielt, was dann fahrlässig genannt wird.
Trotz all dieser Prüfungen wird gemäss Lehrmeinung und Gerichtspraxis der Strafbestand des Betrugs von jemandem, der ein Plagiat erstellt um sich zu bereichern, relativ einfach erfüllt. Wiederholt diese Person ihre Handlungen öfters, kann dies sogar als gewerbsmässigen Betrug qualifiziert werden, was gemäss Art. 146 Abs. 2 StGB mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann.

Betrachtet man also das Verfassen von Plagiaten einmal aus einer strafrechtlichen Sicht, sieht man, wie gravierend die die Auswirkungen von einem Plagiat sein können. Natürlich braucht es dazu mehr, als nur eine Zitatsangabe zu vergessen, aber es lohnt sich, seine Quellen bewusst zu benutzen.

Freitag, 27. Februar 2009

Urheberrecht in der Schweiz


Der folgende Eintrag wird sich mit dem Schutz von geistigem Eigentum gemäss Schweizer Recht beschäftigen.
Eine gute Übersicht zum Thema ist auf der Seite des Instituts für geistiges Eigentum zu finden.

Das wichtigste Gesetz im Zusammenhang mit geistigem Eigentum ist das Urheberrechtsgesetz, kurz URG. Dieses Gesetz definiert in Art. 2 zuerst das sogenannte Werk, welches geschützt ist. Dieses Werk muss eine geistige Schöpfung der Literatur oder Kunst sein, welche einen individuellen Charakter hat. Es folgt dann in Art. 2 Abs. 2 eine genauere Auflistung solcher Werke.

Im Art. 6 URG ist festgehalten, dass der Urheber die natürliche Person ist, welche das Werk geschaffen hat. Man ist also auch Urheber, wenn man das Werk im Auftrag einer anderen Person oder als Angestellter eines Unternehmens erschafft, obwohl man in diesem Fall je nach dem die Verwertungsrechte vertraglich dem Auftraggeber überlassen hat.
Im Art. 9 und 10 des Gesetzes steht, dass der Urheber das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft hat und dass er das ausschliessliche Recht hat, zu bestimmen, ob wann und wie das Werk verwendet werden darf.

Durch diese Artikel wird also der Schutz von geistigem Eigentum in der Schweiz grundsätzlich festgelegt. Natürlich gibt es Einschränkungen und Ausnahmen von diesen strikten Regeln.
Die vermutlich wichtigste Einschränkung wird in Art. 25 URG genannt. Dort steht, dass veröffentlichte Werke zitiert werden dürfen, wenn das Zitat zur Erläuterung, als Hinweis oder zur Veranschaulichung dient und wenn der Umfang des Zitats durch diesen Zweck gerechtfertigt ist. Das Zitat und die Quelle müssen jedoch bezeichnet werden. Diese Vorgehensweise ist auch selbstverständlich beim wissenschaftlichen Arbeiten, aber es ist angenehm zu wissen, dass solches Arbeiten gesetzlich erlaubt ist.
Eine Ausnahme vom gesetzlichen Schutz gibt es bei der Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken im persönlichen Bereich, im Freundeskreis sowie im schulischen Bereich. Art. 19 URG erlaubt den Gebrauch von geschützten Werken in diesen Bereichen, ohne dass dafür Vergütungen fällig werden.

Eine weitere Ausnahme gemäss Art. 5 URG ist zum Beispiel das hier ausgiebig zitierte Urheberrechtsgesetz, denn alle Gesetze und amtlichen Veröffentlichungen sind nicht geschützt, da sie möglichst weit verbreitet werden sollen.

Interessant ist, dass in der Schweiz, im Gegensatz zu anderen Ländern, der Schutz des geistigen Eigentums nicht beantragt werden muss. Eine geistige Schöpfung, die unter das URG fällt, muss auch nicht mit einem Zeichen wie © versehen werden.

Informationen über den internationalen Schutz von geistigem Eigentum finden sich auf der Website der World Intellectual Property Organization.

Mittwoch, 25. Februar 2009

Ziel und Inhalte dieses Blogs

Dieser Blog wird sich in den nächsten zehn Wochen mit Themen im Umfeld des Schutzes von geistigem Eigentum, Plagiat und Urheberrecht befassen.
Da dieses Themenfeld jedoch zu gross und komplex ist, um in einem Blog umfassend betrachtet zu werden, werden in diesem Blog Schwerpunkte gesetzt und nur bestimmte Aspekte des Themengebiets beleuchtet.
Dieser Blog soll nicht als Konkurrenz zu etablierten Blogs über Plagiarismus und Urheberrecht, welche zum Beispiel hier aufgelistet sind, sein, sondern wenige Einzelthemen etwas tiefgreifender behandeln. Das Ziel des Blog ist die Leser auf Themen des Urheberrechts aufmerksam zu machen und dafür zu sensibilisieren.

Ein Schwerpunkt, der gleich am Anfang behandelt wird, ist das Urheberrecht oder das Recht am geistigen Eigentum nach Schweizer Recht. Dies ist sinnvoll, da Einwohner der Schweiz dem Schweizer Recht unterworfen sind. Dies gilt auch für Handlungen, die sie im Internet tätigen, obwohl das Internet ja ein länderübergreifendes, internationales Gebilde ist.

Ein weiteres Thema werden die Akteure des intellektuellen Diebstahls sein. Es stellt sich dabei die Frage, ob die Verletzung von Urheberrechten nur durch eine bestimmte Personengruppe oder durch verschiedenste Personen begangen wird. Dabei werden auch die Gründe oder Rechtfertigungen zur Sprache kommen, die jeweils angeführt werden, um die Verletzung des geistigen Eigentums zu erklären.

Ein anderer Aspekt, der behandelt werden wird, ist die Frage, wie sich das Internet auf das Urheberrecht und auf die Anzahl Plagiate auswirkt. Verleitet googlen dazu, eher die Leistungen anderer für sich zu beanspruchen, oder verhindern neuste Programme zur Erkennung von Plagiaten den Diebstahl von geistigem Eigentum?

Die genannten Themen werden hier auf jeden Fall behandelt werden und wenn noch Zeit und Musse bleiben, werden weitere Themen dazukommen, wie zum Beispiel ein historischer Streifzug durch die Plagiatslandschaft oder eine Diskussion über die Aktualität des Urheberrechts im Zeitalter des Internets.


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